Damit wir dieses Jahr ein Angebot in den Sommerferien machen durften benötigten wir ein Hygienekonzept, welches wir mit dem Gesundheitsamt des Landkreises Rastatt abgestimmt haben. Gleichzeitig gibt es uns auch etwas Sicherheit in einem Jahr voller Unwägbarkeiten. Die wichtigen Aspekte stellen wir hier als Auszug dar.
Änderungshistorie
- 30.06.2022: Anpassung an aufgehobene CoronaVO KJA/KSA
- 29.03.2022: Anpassung an geänderte CoronaVO KJA/JSA vom vom 23. August 2021 (in der ab 19. März 2022 gültigen Fassung)
Einleitung
Die Evangelische Petrusgemeinde Rastatt veranstaltet jedes Jahr in den ersten beiden Wochen der Sommerferien zwischen fünf und acht Freizeiten an mehreren Orten, meist Sport- und Festhallen im Landkreis Rastatt (z.B. Althreinhalle Plittersdorf, Rheinauhalle Au am Rhein, Mehrzweckhalle Ötigheim).
Jede dieser Freizeiten hat eine eigene Hauptleitung, ein eigenes Betreuer- und Küchenteam. Normalerweise übernachten TeilnehmerInnen und BetreuerInnen gemeinsam in der Halle, das Küchenteam kommt nur zur Zubereitung der Mahlzeiten dazu.
Die Corona-Verordnung Kinder- und Jugendarbeit wurde zum 3. April aufgehoben. Aus gesetzlicher Sicht gibt es daher kaum noch Einschränkungen. Dieses Hygienekonzept fokussiert daher darauf, über die gesetzlichen Regelungen hinaus einen guten Basisschutz für TeilnehmerInnen und MitarbeiterInnen zu gewährleisten und einen guten Rahmen für eine tolle Woche Freizeit aufzuspannen. Wir behalten uns vor, in Abhängigkeit der Pandemielage vor, die Angebotsform zu ändern. Gesetzliche Regelungen haben natürlich Vorrang.
Gruppengröße und -einteilung.
Die Freizeiten sind je nach Ort und Altersklasse für 25-30 Kinder/Jugendliche ausgeschrieben, dazu kommen ca. 5-8 BetreuerInnen sowie 2-3 MitarbeiterInnen im Küchenteam.
Die Gruppen sind fest zusammengestellt, eine Durchmischung der Freizeiten untereinander sowie mit Externen ist nicht vorgesehen.
Übernachtung
Bei allen bis auf bei einem Angebot ist eine Übernachtung geplant. Die TeilnehmerInnen und BetreuerInnen werden gemeinsam in der Sporthalle und den Nebenräumen übernachten. Wir werden auf möglichst kleine Teilgruppen achten und die Belüftungsmöglichkeiten der jeweiligen Räume intensiv nutzen.
Verpflegung und Ausgabe
Mahlzeiten werden durch geschulte MitarbeiterInnen an jedem Ort individuell zubereitet. Bei der Zubereitung und Ausgabe achten die MitarbeiterInnen auf die gebotene Hygiene. Die Ausgabe der Mahlzeiten erfolgt in Form eines Buffets. Die Mahlzeit wird innerhalb der Gruppe ohne Kontakt zu Dritten eingenommen, das Tragen einer Maske ist nicht notwendig.
Geschirr und Besteck etc. werden mit den in allen Räumlichkeiten verfügbaren Industriespülmaschinen gereinigt. Geschirrhandtücher und Lappen werden mindestens täglich gewechselt und dann ausgekocht.
Hygienemaßnahmen
Schulung der BetreuerInnen
Alle MitarbeiterInnen sind sich bewusst, dass sie für Kinder ein wichtiges Vorbild für hygienisches Verhalten sind. Die Betreuer werden vor der Veranstaltung geschult, welche Hygienemaßnahmen bestehen und wie sie einzuhalten sind.
Allgemeine Hygienemaßnahmen
Wo dies möglich ist, achten wir darauf, dass alle Beteiligten möglichst Abstand halten. Auf körperliche Kontakte wird nach Möglichkeit verzichtet. Die BetreuerInnen weisen die TeilnehmerInnen auf die allgemeinen Hygienemaßnahmen (Abstand, Händereinigung, Husten in die Armbeuge, Lüften etc.) hin. Sofern es die Witterung zulässt, wird ein Großteil des Programms im Freien stattfinden. In Innenräumen achten die Teams auf deren Lüftung.
Tests
Alle Beteiligten (BetreuerInnen, TeilnehmerInnen, Küchenteam) legen bei Anreise einen Nachweis eines negativen Schnelltests einer öffentlichen Stelle (nicht älter als 24 Stunden) vor. Dieser Nachweis wird dokumentiert.
Sollte während der Freizeit eine Person positiv getestet werden, nehmen wir unmittelbar Kontakt mit dem Gesundheitsamt des Landkreises Rastatt auf.
Verhalten im Krankheitsfall
Personen mit Krankheitssymptome (Husten, Halsschmerzen, Schnupfen, Temperatur/Fieber) oder die Kontakt zu einer erkrankten Person hatten, dürfen nicht am Angebot teilnehmen. Bemerkt ein Betreuer diese Symptome, wird die betroffene Person sofort von den anderen getrennt. Weiterhin werden die Personensorgeberechtigten informiert und um Abholung und Testung der Person gebeten.
Pflicht zum Tragen von Schutzmasken
Innerhalb der Freizeitgruppe muss keine Maske mehr getragen werden, aber natürlich gelten die gesetzlichen Regelungen, d.h. wenn die Gruppe beispielsweise den ÖPNV nutzt, gelten die entsprechenden Regelungen.
Hygienemaßnahmen im Sanitärbereich
Die einzelnen Gruppen nutzen die Toiletten- und Waschräume der jeweiligen Turnhalle/des Gemeindezentrums. Die Betreuer sorgen dafür, dass auch in den Toiletten und Sanitärbereichen Abstände eingehalten. Die Teilnehmer werden darauf hingewiesen, regelmäßig die Hände zu waschen / desinfizieren. Die BetreuerInnen werden auf die regelmäßige Reinigung der sanitären Anlagen achten. Seife, Einmalhandtücher sowie Desinfektionsmittel stehen in ausreichendem Maße zur Verfügung.